Passt Ihre Webseite zur aktuellen Rechtslage?

cookieweb – Die neueste DSGVO & ePrivacy WordPress Cookie Opt-in-Lösung

Mit cookieweb erhalten Sie ein leicht zu bedienendes Werkzeug für WordPress, das Ihnen erlaubt Cookies wie zum Beispiel Retargeting-Cookies zu integrieren. 

Ein Cookie Banner ist Pflicht! Aber nicht alle angebotenen Cookie Banner entsprechen der gesetzlichen Richtlinie! Ein bloßes Cookie-Hinweis-Banner reicht nicht mehr aus!  Dadurch droht vielen Unternehmen und Website-Betreibern eine Abmahnwelle in möglicher Millionenhöhe!

Vermeiden Sie Bußgelder mit der cookieweb Softwarelösung | Für Unternehmen wie Privatpersonen | Wir kümmern uns um Ihre digitale Rechtssicherheit | Kein Abo – buchen Sie Upgrades und Verbesserungen bei Bedarf einfach dazu | Viele Serviceleistungen gratis | Dank Mehrsprachigkeit für internationale Verwendung optimiert.

Ist Ihr Unternehmen und Ihre Website sicher vor Strafen?

Sie sind unsicher, ob ihr Cookie Banner rechtskonform ist? 

Kontaktieren Sie uns, um auf Nummer sicher zu gehen! Wir helfen Ihnen gerne!
Mit dem Cookie Banner von cookieweb garantieren wir Ihnen:

Rechtskonformität- der Cookie Banner entspricht technisch den Richtlinien der DSGVO- und ePrivacy-Verordnung

cookieweb garantiert Ihnen, als einziger deutscher Cookie Banner*, vollumfängliche Rechtssicherheit

Wirklich alle Cookies werden geblockt (andere Cookie Banner können aus technischen Gründen nicht zu 100 % blockieren – das entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben)

Wer keine Cookies akzeptiert erhält keinen Zugriff auf die Website (alles andere ist nicht rechtskonform)

Außerdem sind individuelle IDs für Social Media setzbar z.B. Google, Twitter, Linkedin und Facebook

Schreiben Sie uns eine ✉ info@cookieweb.de oder eine WhatsApp Nachricht unter ?0157 35451134.

Nennen Sie uns Ihre Website – und wir überprüfen kostenlos Ihren Cookie Banner!

Laut DSGVO bzw. GDPR dürfen Cookies nicht mehr ohne Zustimmung des Besuchers gesetzt werden! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich klar für ausdrücklich einzuholende Cookie-Einwilligungen („Cookie-Opt-Ins”) ausgesprochen. 

Sie sollten also auf keinen Fall keine (nicht unbedingt erforderlichen) Cookies einsetzen, ohne dass Ihre Nutzer sich mit ihnen ausdrücklich einverstanden erklärt haben!

Tracking Cookies dürfen nur noch mit ausdrücklicher, informierter, nachweisbarer und widerrufbarer Einwilligung gesetzt werden.

Sehr viele Unternehmen sind mit der Frage alleine:

Wie können wir diese gesetzlichen Vorgaben umsetzen?

Mit der cookieweb Software haben Sie ein Werkzeug, dass Sie dabei unterstützt, Cookies mittels Opt-in, also erst nach der Zustimmung des Besuchers, zu setzen.

Ein bloßes Cookie-Hinweis-Banner reicht nicht mehr aus!

Seitenbetreiber, die Cookies zu Werbe- und Trackingszwecken einsetzen, müssen eine Einwilligungslösung über ein Consent Tool einbinden.

Bei uns finden Sie immer eine einfache Lösung!

Single Version

24,99 €*

enthält eine Lizenz für eine beliebige Website

*inkl. MwSt.

Business Version

99,99 €*

statt 125 €

bis zu 5 Websites enthalten

Jetzt Frühbucher-Rabatt sichern und für zwei volle Jahre kostenlosen Support und Updates erhalten

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Professional Business

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bis zu 25 Websites enthalten

Mehrsprachigkeit auswählbar (Deutsch | Englisch) und Anpassung an GDPR

Kostenlose Unterstützung bei der Implementierung

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Individual Enterprise Edition

auf Anfrage

Die perfekte Lösung für professionelle Unternehmen – inklusive aller Serviceleistungen und Digital Legal Richtlinien.

Brauchen Sie Hilfe bei der Installation Ihrer cookieweb Software?

Wir sind gerne
für Sie da!

Was ist cookieweb
& warum ist es anders als herkömmliche Cookie Banner?

cookieweb ist nicht nur ein Cookie-Hinweis Plugin für WordPress! cookieweb schenkt Ihnen und Ihren Website-Besuchern Vertrauen!

Bei cookieweb steht Ihre Rechtssicherheit und der Datenschutz Ihrer Website-Besucher im Vordergrund. Denn bei vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit und die Gesetzgebung setzt einiges in Bewegung. Dadurch droht Unternehmen und Website-Betreibern, die nicht handeln, jederzeit ein Bußgeld bzw. Abmahnverfahren. cookieweb lässt Ihre Besucher über eine Checkbox beziehungsweise über einen Switch-Button je Cookie und je Cookie Gruppe auswählen, zu welchen Cookies Sie einwilligen möchten (Opt-in-Verfahren).

Diese Technik entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen – wichtig für Sie: Im Gegensatz zu möglichen anderen Anbietern, halten wir Sie mit Updates betreffend der rechtlichen Lage auf dem Laufenden. Denn der Großteil der am Markt angebotenen Cookie Plugins informiert den Website-Besucher lediglich über die Verwendung von Cookies und diese bieten oftmals nur ein Opt-out-Verfahren an. Das ist allerdings nicht DSGVO-konform. Dies führt in der Folge zu möglichen Bußgeldverfahren.

Top Features

Alles enthalten

cookieweb enthält bereits allen notwendigen Codes. Sie müssen nur noch eine Tracking-ID eintragen und cookieweb erledigt den Rest. Auch das Einbinden mehrerer Facebook Pixel IDs ist kein Problem. Bei einem Opt-in des Website-Besuchers lädt der notwendige Code nach, ohne dass die Website neu laden muss und es steht eine integrierte, durch die DSGVO geforderte Opt-out Lösung zur Verfügung.

WordPress Theme Kompatibilität

cookieweb wurde so entwickelt, dass es mit jedem WordPress Theme funktioniert. 

Mehrsprachigkeit für international tätige Unternehmen

Für alle Unternehmen, die sowohl in Deutschland, wie auch in anderen Ländern Websites (und Produkte oder Dienstleistungen) anbieten, bietet cookieweb dem Anbieter sowie dem Nutzer die Möglichkeit, die jeweilige Sprache des Landes auszuwählen, in dem die Website veröffentlicht wird. Damit werden nicht nur die deutschen Anforderungen der DSGVO, sondern auch der GDPR erfüllt.

Cookie & Cookie Gruppenverwaltung

Verwalten Sie Ihre Cookies in Cookie Gruppen und ordnen Sie diese in einer übersichtlichen Liste in Ihrer Datenschutzerklärung – mit allen Informationen wie Name, Laufzeit, Zweck, Herkunft und so weiter. Sie können beliebig viele Cookie Gruppen und Cookies anlegen und den Besuchern die Wahl geben, in welche Cookies diese einwilligen möchten.

Für Desktop, Smartphone und Tablets

cookieweb ist Responsive und passt sich bei der Darstellung all Ihren digitalen Kanälen eigenständig an.

WordPress Caching Plugin Kompatibilität

cookieweb wurde entwickelt, dass es mit allen WordPress Caching Plugins kompatibel ist. Einfach aktivieren und loslegen.

Ideal für deutsche Unternehmen die international tätig sind und internationale Unternehmen, die in Deutschland tätig sind!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Warum ist die Rechtslage so unsicher?
Die DSGVO hat für viel Unsicherheit rund um das Thema Cookie-Banner gesorgt. Die die E-Privacy-Verordnung verschärft dies noch einmal und schreibt Regelungen für Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Umsatzes im vergangenen Geschäftsjahr für Unternehmen vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am 1. Oktober 2019 klar für ausdrücklich eingeholte Cookie-Einwilligungen (sogenannte „Cookie-Opt-Ins”) ausgesprochen.
Wenn Webseitenbetreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, müssen Nutzer diese aktiv setzen können. Eine Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, gilt von nun an, nicht mehr als wirksam erteilte Einwilligung. Auch die Betätigung einer Schaltfläche für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist keine wirksame Einwilligung des Nutzers in die Speicherung von Cookies mehr.
  • Diese Vorgaben zur Einwilligung gelten sowohl für die ePrivacy- beziehungsweise Cookie-Richtlinie sowie für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  • Darüber hinaus müssen die Webseiten in diesen Fällen gegenüber den Nutzern unter anderem über die Angaben zur Funktionsdauer der Cookies informieren und angeben, ob Dritte auf den Cookie Zugriff erhalten.
  • Schließlich ist es für die Anwendbarkeit von Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie irrelevant, ob mit dem gesetzten Cookie nun personenbezogene Daten erhoben werden oder nicht. Denn sie gilt in beiden Fällen.
Der BGH hat am 30.01.2020 die mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit fortgesetzt (Az. I ZR 7/16). Der BGH hat über die Frage zu entscheiden, welche Anforderungen an die Einwilligung in die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers zu stellen sind. Verkündungstermin ist der 28. Mai 2020
Was macht cookieweb anders als andere Anbieter?
Seit der Einführung der DSGVO (international: GDPR) und der ePrivacy-Verordnung, die die Anforderungen noch einmal verschärft hat, dürfen Cookies nicht mehr ohne Einwilligung des Besuchers gesetzt werden (die sogenannte Opt-in-Pflicht). Wenn Sie cookieweb einsetzen, bekommt der Besucher beim Aufrufen der Website einen Hinweis und die Möglichkeit, über eine einfache Auswahl seine Präferenz (die sogenannten Cookie Einstellungen) zu speichern. Dabei werden keine personenbezogene Daten durch cookieweb erhoben. Auch die IP-Adresse wird nicht verwendet, da diese seit Einführung der DSGVO unter personenbezogene Daten fällt. cookieweb enthält den notwendigen Code für Google Analytics, Google AdSense, Google Tag Manager und Facebook Pixel Tracking. Der Anbieter muss nur eine Tracking-ID eingeben und cookieweb erledigt den Rest. Entsprechend der DSGVO werden die IP-Adressen der Website-Besucher nur an die Dienste übertragen, für die eine Einwilligung vorliegt. Für das Opt-in-Verfahren muss die Website nicht neu geladen werden – die Tracking-Codes werden entsprechend der Benutzerauswahl nachgeladen. Für Cookies gibt es darüber hinaus eine integrierte, durch das DSGVO geforderte Opt-out-Lösung. Die Cookie Einstellungen der Website-Besucher werden außerdem in einer Log gespeichert (ohne die personenbezogene Daten zu verwenden). Als Website-Anbieter - und als Besucher - kann man nachvollziehen, wann eine Einwilligung, welche Einwilligung und selbige, zu welchen Cookies, gegeben wurde. Iframe-Inhalte können automatisch blockiert werden, ohne die IP-Adresse an einen externen Dienst zu übertragen. Der Besucher der Website, die cookieweb installiert hat, hat die Wahl, welche Inhalte er laden möchte und wann er diese laden möchte. cookieweb liefert außerdem einen Shortcode, mit dem man nahezu jeden beliebigen Inhalt blockieren und erst auf Klick verfügbar machen kann. So kann man als Betreiber von cookieweb ganz einfach verhindern, dass die IP-Adressen der Besucher ohne deren Einwilligung an dritte Parteien wie z.B. Facebook übertragen werden.
Was ist die DSGVO (beziehungsweise die GDPR)?
Die Datenschutz-Grundverordnung (Kurzform: DSGVO) wurde von den Ländern der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt und trat am 25.05.2018 in Kraft. Dadurch sollen die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Es soll der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Cookie-Richtlinie innerhalb der DSGVO besagt, dass der Nutzer über jede Aktion, die zur personenbezogenen Datenspeicherung führt, informiert werden muss. So betrifft die Cookie-Richtlinie nicht nur die Tracking Cookies, sondern zum Beispiel auch Server-Logs, Kontaktformulare und vieles mehr. Der Nutzer muss also auch bei dieser Art von Speicherung seiner Daten, zustimmen beziehungsweise einwilligen. Unser cookieweb Cookie Plugin lässt die Besucher der jeweiligen Website auswählen, in welche Cookies sie einwilligen möchten. Dies entspricht auch der E-Privacy-Verordnung.
Was ist die E-Privacy-Verordnung?
Die E-Privacy-Verordnung ist eine Art Spezialgesetz, das die DSGVO erweitert. Die ePVO bezieht sich auf den Datenschutz in der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation. Sie soll insbesondere die Datenverarbeitung in Unternehmen behandeln. Da es sich dabei um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, ist die ePrivacy-Verordnung nach ihrem Inkrafttreten sofort in allen EU-Mitgliedsstaaten wirksam, das heißt, es sind keine weiteren nationalen Gesetzgebungsakte erforderlich. Dies soll sicherstellen, dass die EU die Privatsphäre ihrer Bürger und deren personenbezogene Daten effektiv schützen kann. Die ePrivacy-Verordnung soll die Vertraulichkeitsstufe der elektronischen Kommunikationsdaten der Endnutzer festlegen und sie soll regeln, unter welchen Voraussetzungen die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze Daten speichern dürfen.
Was ist eigentlich ein Cookie?
Cookies (englisch für Kekse) sind Daten, die eine Webseite auf dem PC, Apple-Gerät, Smartphone oder Tablet zwischenspeichert, wenn die Homepage besucht wird. Diese Cookies enthalten Angaben zur Sprache, Seiteneinstellungen, E-Mail-Adresse und den Namen des Besuchers. Die Cookies sollten ursprünglich das Surfen im Internet erleichtern. Ein Cookie ist im Prinzip nichts anderes als eine winzige Textdatei mit Informationen, die es einem Webserver ermöglichen, einen Anwender wiederzuerkennen und Einstellungen zu speichern. Später können diese lokal abgelegten Textdateien dann vom selben Webserver, von dem sie abgelegt wurden, auch wieder ausgelesen werden. Die Verwendungsmöglichkeiten reichen von Einkaufslisten in Onlineshops bis hin zur personalisierten Website wie zum Beispiel bei der Speicherung von Login-Daten. Der Nutzer kann dann unter anderem das Eingeben langer Passwörter und Benutzernamen überspringen. Allerdings werden auch Surfgewohnheiten gespeichert und an den Betreiber der Website weitergegeben. Dazu gehören auch statistische Analysezwecke (Webanalyse) oder bedarfsgerechte Werbung (Re-Targeting beziehungsweise Re-Marketing).
Erkennt cookieweb die Cookies automatisch?
cookieweb erkennt nicht automatisch Cookies und kann sie nicht automatisch blockieren, das ist technisch nicht möglich. Bei cookieweb werden die JavaScripts, die einen Cookie setzen hinterlegt das bedeutet, cookieweb liefert die JavaScripts, abhängig der Cookie-Präferenz des Besuchers, aus.
Gibt es Cookies, die nicht blockiert werden sollten?
Ja, allerdings handelt es sich hierbei um einen unverbindlichen Hinweis. WP Google Fonts beziehungsweise Google Fonts sollten nicht über unser Plugin blockiert werden. Technisch wäre es möglich - aber wir raten davon ab. Der Font ist notwendig für die Darstellung der Website und muss frühzeitig geladen werden. Ein nachträgliches Laden hätte unerwünschte optische Effekte. Google Fonts sollten daher entweder lokal eingebunden werden - oder in der Datenschutzerklärung erwähnt werden. Laut Google werden für die Fonts allerdings so wenig Daten wie möglich gesammelt, siehe hier: https://developers.google.com/fonts/faq.

Animation, Farben, Layout, Logo, Position, Schriftart, Text und vieles mehr

Mit cookieweb wird alles passend für Sie eingestellt. Darüber hinaus können alle Einstellungen, die gewünschte Position sowie Animationen je nach Wunsch individuell eingestellt werden.

Mit der Individual Enterprise Edition kann cookieweb sogar inklusive Corporate Identity, und weiteren internen Vorgaben, an das gesamte unternehmerische Erscheinungsbild angepasst werden. Und dies für eine schier unendliche Anzahl an digitalen Auftritten.

Webseiten mit cookieweb

Auf folgenden Websites können Sie unseren cookieweb Banner im Einsatz sehen:

Perfekt angepasst

Je nach Website wird Ihr cookieweb Banner individuell für Sie angepasst.

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* basierend auf dem Marktvergleich 2020, durchgeführt von weltfern interactive. Mögliche jederzeit durchgeführte Änderungen anderer Anbieter vorbehalten.